Das zuständige Jugendamt fördert auf Antrag die Kinderbetreuung. Die Eltern tragen einen Elternbeitrag. Die Höhe ist abhängig von dem gesamten Jahresbruttoeinkommen.
Ich berechne einen Kostenbeitrag zur Verpflegung in Höhe von 3,50 € am Tag.
Der Kostenbeitrag beinhaltet:
- Mittagessen
- Zwischenmahlzeiten
- Getränke
Das Frühstück wird von den Sorgeberechtigten selber mitgebracht.
Der Kostenbeitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen.